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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 1787/00

Datum:
28.06.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1787/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2001:0628.4K1787.00.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass dem Kläger eine Mitentscheidungsbefugnis über die Einstellung, Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10, von Angestellten der Vergütungsgruppen VI b BAT bis IV b BAT und von Arbeitern zusteht und ihm nicht generell durch entsprechende Regelungen in der Hauptsatzung entzogen werden kann.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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