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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 244/99

Datum:
05.04.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 244/99
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2000:0405.8K244.99.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 27. August 1998 und seines Widerspruchsbescheides vom 4. Januar 1999 verpflichtet, dem Kläger Rundfunkgebührenbefreiung für vier Hörfunkgeräte und drei ( von August 1997 bis einschließlich Mai 1998 vier ) Fernsehgeräte vom 1. Februar 1996 bis 31. Januar 1999 zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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