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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1348/25

Datum:
11.03.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1348/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0311.7B1348.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 997/25
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2., die erstattungsfähig sind. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. trägt diese selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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