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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1124/25

Datum:
11.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1124/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0211.7B1124.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, ­5 L 529/25
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25.9.2025 wird dahingehend geändert, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 26.5.2025 abgelehnt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 
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