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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1122/25

Datum:
11.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1122/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0211.7B1122.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, ­5 L 547/25
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25.9.2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 5 K 2075/25 gegen die Ordnungsverfügung vom 26.5.2025 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 22.250,00 Euro festgesetzt.

 
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