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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 965/24

Datum:
21.05.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 A 965/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0521.7A965.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 2463/21
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicher­heit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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