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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 241/25

Datum:
27.01.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 241/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0127.7A241.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, ­2 K 1931/21 ­
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge­lehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 5.037,50 Euro festgesetzt.

 
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