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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 836/26

Datum:
19.08.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 836/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0819.6B836.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1843/26
Schlagworte:
Hinausschieben Ruhestand Dienstliches Interesse
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, der mit seinem Eilantrag das Hinausschieben seines Ruhestandseintritts erreichen will.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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