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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 792/25

Datum:
03.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 792/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0203.6B792.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, ­4 L 1250/24
Schlagworte:
Erfolgreiche Beschwerde des Dienstherrn in einem Konkurrentenstreit aufgrund Chancenlosigkeit des Antragstellers, unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erstellter aktueller Beurteilungen in einem erneuten, rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden.
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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