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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 441/26

Datum:
06.07.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 441/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0706.6B441.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 471/26
Schlagworte:
Lehrer Seiteneinstieg
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsmanns, der im Eilverfahren die Gestattung der Ableistung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes im Rahmen eines bestehenden Beamtenverhältnisses begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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