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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 368/26

Datum:
07.08.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 368/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0807.6B368.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, ­5 L 1343/25
Schlagworte:
konstitutives Anforderungsmerkmal Konkurrentenstreitverfahren Befähigung zum Richteramt
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Landesoberverwaltungsrats, mit der er sich in einem Konkurrentenstreitverfahren gegen das konstitutive Anforderungsmerkmal der Befähigung zum Richteramt wehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

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