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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 363/26

Datum:
14.07.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 363/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0714.6B363.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­2 L 664/26
Schlagworte:
Dienstpostenkonkurrenz Altersgrenze Ausbildung zum Einsatzpiloten
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeivollzugsbeamten der die vorläufige Zulassung zur Ausbildung zum Einsatzpiloten bei der Polizei begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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