Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 271/26

Datum:
18.05.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 271/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0518.6B271.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­26 L 597/26
Schlagworte:
Laufbahnaufstieg Lehrgang Auswahlentscheidung Anordnungsgrund Erledigung
Normen:
LVOFeu § 13
Leitsätze:

1. Erfolglose Beschwerde eines Brandoberinspektors, der seine vorläufige Zulassung zu einem für den Laufbahnaufstieg erforderlichen Lehrgang beim Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrt.

 2. Mit dem Verstreichen des Starttermins des für den Laufbahnaufstieg erforderlichen Lehrgangs - ggf. zuzüglich eines gewissen Zeitzuschlags, solange der Einstieg in diesen noch sinnvoll möglich ist - tritt Erledigung des Begehrens ein, (vorläufig) zu diesem zugelassen zu werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank