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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 265/26

Datum:
19.06.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 265/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0619.6B265.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1426/26
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr Funktionsfähigkeit Ausschluss aus der Einsatzabteilung
Normen:
VOFF NRW § 9 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der sich im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss aus der Einsatzabteilung wendet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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