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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 261/25

Datum:
16.01.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 261/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0116.6B261.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2324/24
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebenen Stellen "Wachabteilungsführer*in (m/w/d) und Fahrzeugführer*in (m/w/d) auf dem Hilfeleistungslöschfahrzeug auf den Feuer- und Rettungswachen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, und 14" der Besoldungsgruppe A 11 mit den Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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