Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1458/25

Datum:
10.08.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1458/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0810.6B1458.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­2 L 3722/24
Schlagworte:
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf Personalratsbeteiligung Gleichstellungsbeauftragte Unbeachtlichkeit
Normen:
§ 46 VwVfG NRW
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst wendet.

Zu einer mangelhaften Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten aufgrund einer irreführenden und verspäteten Unterrichtung.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4793/24 gegen den Entlassungsbescheid des Polizeipräsidiums R. vom 6.6.2024 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank