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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 108/26

Datum:
13.04.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 108/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0413.6B108.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 2512/25
Schlagworte:
Täuschungsversuch besonders schwerer Fall Smartphone Prüfungsausschuss
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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