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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1089/25

Datum:
08.01.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1089/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0108.6B1089.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 404/25
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Oberbrandmeisterin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergericht­licher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge jeweils auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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