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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 730/23

Datum:
23.03.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 730/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0323.6A730.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6349/20
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit Versetzung in den Ruhestand Personalrat
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Lehrerin, die sich gegen ihre Zurruhesetzung wendet

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge­lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanz­lichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

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