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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2017/23

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2017/23
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0325.6A2017.23.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7734/22
Schlagworte:
gehobener Polizeivollzugsdienst Auswahlverfahren Polizeidiensttauglichkeit Bandscheibenvorfall
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer wegen eines Bandscheibenvorfalls operierten Bewerberin, die die Verpflichtung des beklagten Landes begehrt, sie weiter am Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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