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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 653/26

Datum:
20.07.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 653/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0720.5B653.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, ­20 L 1352/26
 
Tenor:

Die Anträge der Antragstellerin und der Beigeladenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden abgelehnt.

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8
 

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