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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 532/25

Datum:
21.08.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 532/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0821.5B532.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­6 L 537/24
 
Tenor:

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung in dem von der Beschwerde angegriffenen Umfang wirkungslos.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 3/10 und die Antragsgegnerin zu 7/10; die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 62.500,00 Euro festgesetzt.

 
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