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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 65/26

Datum:
17.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 65/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0217.4E65.26.00
 
Vorinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, ­4 E 752/25
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Mayen durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 28.11.2025 ablehnenden Beschluss des Senats vom 15.1.2026 - 4 E 752/25 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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