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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 534/26

Datum:
03.09.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 534/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0903.4E534.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 K 5161/24
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.7.2026 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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