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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 378/26

Datum:
01.06.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 378/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0601.4E378.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­9 K 7345/23
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 14.4.2026 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.5.2026 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfah­rens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat­tet.

 
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