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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 357/26

Datum:
03.06.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 357/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0603.4E357.26.00
 
Vorinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 182/26
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen die Zurück­weisung seiner Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Kla­geverfahren durch den Beschluss des Senats vom 28.4.2026 - 4 E 182/26 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

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