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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 228/26

Datum:
23.04.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 228/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0423.4E228.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, ­9 L 79/25
 
Tenor:
  1. Der Antrag des Antragstellers, ihm für die Be­schwerde gegen den Beschluss des Verwal­tungsgerichts Köln vom 5.2.2025 einen Notan­walt beizuordnen, wird abgelehnt.

  1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5.2.2025 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer­deverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsge­richt wird nicht zugelassen.

 
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