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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 223/26

Datum:
27.03.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 223/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0327.4E223.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 K 402/26
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Finanzgericht Münster durch den Beschluss des Verwaltungsge­richts Münster vom 4.3.2026 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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