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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 91/26

Datum:
27.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 91/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0227.4B91.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ­19 L 1899/25
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6.11.2025 wird eingestellt.

Die Prozessvertreter tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens­­ als vollmachtlose Vertreter.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.539,77 Euro festgesetzt.

 
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