Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 292/25

Datum:
25.08.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 292/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0825.4B292.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, ­21 L 2376/24
Schlagworte:
Schutzpflicht Drohnen Gaza Israel humanitäres Völkerrecht Entscheidungsspielraum Außen- und Verteidigungspolitik subjektive Rechtsposition Völkerrechtsnormen
Normen:
§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO; Art. 1 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 25 GG
Leitsätze:

Zur Frage, ob die Bundesregierung in Bezug auf Drohnen, die sie zwischenzeitlich den israelischen Streitkräften zur Verfügung gestellt hat, ihrer gegenüber einem im Gazastreifen lebenden Palästinenser bestehenden grundrechtlichen Schutzpflicht zum Schutz seines Lebens nachgekommen ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6.3.2025 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank