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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 3107/21

Datum:
11.02.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 3107/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0211.4A3107.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 8217/19
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.10.2021 wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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