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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 180/26

Datum:
21.04.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 180/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0421.2B180.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 4097/25
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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