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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1146/26

Datum:
07.10.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1146/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:1007.2B1146.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, ­9 L 2345/26
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin zu 1., die Antragsteller zu 2. und 3 als Gesamtschuldner und die Antragstellerin zu 4. tragen die Kosten des Beschwer­deverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Instanzen auf 22.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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