Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 990/26

Datum:
01.09.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 990/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0901.19B990.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, ­4 L 995/26
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antrag des Antragstellers auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums G.-Q. zum Schuljahr 2026/2027 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorläufig neu zu bescheiden. Im Übri­gen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank