Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1079/26

Datum:
01.09.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1079/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0901.19B1079.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1255/26 ­
Schlagworte:
Schulaufnahme Mehrklasse Privilegierung Aufnahmekapazität Losverfahren Geschwisterkinder Zwillinge Zwillingspaar Mehrfachanmeldung Aufnahmekapazität Überkapazität Scheinumzug Warteliste Rangfolge
Normen:
SchulG NRW § 46 Abs. 1; SchulG NRW § 46 Abs. 6; SchulG NRW § 81 Abs. 4; APO-S I § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; APO-S I § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6
Leitsätze:

Der Schulleiter darf im Schulaufnahmeverfahren die Aufnahmekriterien „Geschwisterkinder“ und „Losverfahren“ nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I kombiniert heranziehen. Hierzu kann er z. B. Zwillingskinder einem gemeinsamen Los zuordnen oder jedem Zwilling ein Los zuweisen und bei Ziehung eines Zwillings den anderen auf den nachfolgenden Ranglistenplatz setzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank