Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 282/26

Datum:
19.06.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 282/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0619.18B282.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 8 L 240/26
Schlagworte:
Rückholung Rückgängigmachung der Abschiebung Beschwerdeausschluss
Normen:
§ 80 AsylG
Leitsätze:

Begehrt ein Antragsteller, der aufgrund einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG aus dem Bundesgebiet abgeschoben worden ist, im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Behörde zu seiner Rückholung in das Bundesgebiet, ist der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG nicht einschlägig.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250, - Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank