Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 30/26

Datum:
28.05.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 30/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0528.16B30.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 2212/24
Schlagworte:
Fahrerlaubnis Entziehung Sofortige Vollziehung Begründungserfordernis Alkoholabhängigkeit Diagnosekriterien
Normen:
VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; VwGO § 89 Abs. 5 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7, zur FeV Nr. 8.3 der Anlage 4
Leitsätze:

Bei summarischer Prüfung ist anzunehmen, dass Diagnosen zu Suchterkrankungen gemäß ICD-10, die von Ärzten einer auf solche Erkrankungen spezialisierten Fachklinik gestellt werden, hinreichend gesichert sind sowie auf den dafür anerkannten wissenschaftlichen Kriterien und einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, insbesondere dann, wenn der Betroffene sich während eines ausreichend langen Zeitraums in einer solchen Klinik befand.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2025 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank