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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 2/26

Datum:
27.04.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 2/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0427.13B2.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 L 3545/25
Schlagworte:
Krankenhausplan NRW 2022 Fallzahlen Fachklinik
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
Leitsätze:

Den beschränkten Versorgungsauftrag und die Spezialisierung einer Fachklinik berücksichtigend überschreitet der Antragsgegner das ihm eingeräumte Auswahlermessen nicht, wenn er den sich aus diesem reduzierten Leistungsangebot ergebenden Besonderheiten auch im Rahmen der Auswahlentscheidung Rechnung trägt und der sich aus der der Spezialisierung ergebenden Expertise ein besonderes Gewicht beimisst.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.

 
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