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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 255/26

Datum:
24.04.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 255/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0424.13B255.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 L 43/26
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren auf 4.025,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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