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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 67/26

Datum:
20.03.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 67/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0320.10B67.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 4218/25
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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