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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 473/26

Datum:
10.06.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 473/26
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0610.10B473.26.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 94/26
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwer­deverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 15.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

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