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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1345/25

Datum:
16.01.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1345/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0116.10B1345.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 959/25
 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer­deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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