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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 907/24

Datum:
02.07.2026
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 907/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2026:0702.10A907.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 1153/21
 
Tenor:

Die Berufung wird hinsichtlich der Klage gegen die Untersagung der Nutzung des Glasanbaus in Ziffer 2 und die sich darauf beziehende Zwangsgeldandro­hung in Ziffer 4 des Bescheids vom 25. Januar 2021 zugelassen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird, so­weit der Antrag abgelehnt worden ist, auf 4.000 Euro festgesetzt.

Die Kostenentscheidung bleibt, soweit die Berufung zugelassen worden ist, der Endentscheidung vorbe­halten.

 
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