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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 715/25

Datum:
18.08.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 715/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0818.7B715.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 782/25
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Y. aus O. wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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