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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 603/25

Datum:
15.07.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 603/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0715.7B603.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 397/25
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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