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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 585/25

Datum:
22.07.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 585/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0722.7B585.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 667/25
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.6.2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 8 K 676/25 gegen die Baugenehmigung vom 6.1.2025 wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind, trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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