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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 539/25

Datum:
04.11.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 539/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1104.7B539.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 638/25
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.5.2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Zwangsgeldbescheid vom 11.3.2025 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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