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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1110/25

Datum:
29.12.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1110/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1229.7B1110.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, ­2 L 2159/25
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird unter Abänderung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 22.9.2025 vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin die vorzeitige Benutzung der Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Q.-straße. 000 in 00000 R. zu gestatten.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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