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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 853/24

Datum:
24.06.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 853/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0624.7A853.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 6048/21
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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