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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 501/24

Datum:
30.01.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 501/24
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0130.7A501.24.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 1981/21
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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